Donnerstag, 02. September 2021, 12:37 Uhr
von Nora

Solidarische Landwirtschaft - was ist das eigentlich und wie kann ich mitmachen?

SoLaWi ist ein nachhaltiges Konzept für bestes Gemüse und ökologische Vielfalt. In unserer Region wirtschaftet die demeter-Gärtnerei Großhöchberg danach - vielleicht auch bald mit Mitgliedern und einem Verteilraum in Asperg?

Du magst saisonales Bio-Gemüse aus der Region und möchtest einen Beitrag zu gesunden Böden, zur ökologischen Vielfalt und zum Klimaschutz leisten?

Dann könnte die SoLaWi-Gärtnerei Großhöchberg etwas für dich sein!

Wenn wir genügend Menschen in Asperg finden, die Lust haben, Teil der „Solawi“ zu werden, wird ein Verteilraum in Asperg geschaffen, in dem du einmal die Woche erntefrisches Gemüse in demeter-Qualität abholen kannst.

SoLaWi steht für "Solidarische Landwirtschaft". Und das ist die Idee:
Eine Gruppe von Verbraucher*innen schließt sich mit einem landwirtschaftlichen Betrieb zusammen. Die Gruppe trägt die Kosten des Betriebes, die Ernte wird geteilt. Das heißt auch: viel Ernte = viele Lebensmittel für alle, wenig Ernte = wenig für alle (wobei erfahrungsgemäß meist mehr mit Fülle, als mit Mangel zu kämpfen ist). Das Ganze basiert auf beidseitigem Vertrauen und stellt jenseits der bloßen Versorgung mit Lebensmitteln, auch ein bereits erprobtes, aber immer wieder spannendes gesellschaftliches Experiment dar. Unser Projekt ist im Frühjahr 2013 mit 14 Mitgliedern gestartet und wächst seitdem immer weiter. Mittlerweile gibt es bereits zehn Verteilräume, u.a. in Benningen, Waiblingen, Schorndorf und Winnenden und Ludwigsburg.

Die Infoveranstaltung zur Solawi findet am Dienstag, 14.9.2021, 19 Uhr im AspergAnders-Raum im Haus der Vereine, Schillerstr. 3 in Asperg (hinterm „Adler“) statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Wenn möglich, schreib‘ uns bis spätestens 13.9.2021 eine kurze Anmeldungsmail an asperganders@posteo.de – das hilft uns, um den Raum coronakonform vorzubereiten. Vielen Dank!

Für die Veranstaltung gilt entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die 3G-Pflicht, d.h. es muss wahlweise ein Nachweis über eine vollständige Impfung, ein Genesennachweis oder ein tagesaktueller Antigentest vorgelegt werden. Im Veranstaltungsraum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.